CBD als Nahrungsergänzungsmittel ist ein viel diskutiertes Thema. Cannabidiol (CBD) weckt das Interesse vieler Menschen. Doch gerade im Bereich „Nahrungsergänzungsmittel“ ist die rechtliche Lage in Europa dynamisch. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick darüber, wo CBD heute rechtlich als Nahrungsergänzung gelten kann.
EU-weit: Novel Food – aktuell nicht erlaubt
In der Europäischen Union gilt CBD als sogenanntes „Novel Food“. Das bedeutet: Vor dem 15. Mai 1997 wurde es nicht in nennenswerter Menge als Lebensmittel konsumiert. Deshalb braucht es eine ausdrückliche Zulassung, bevor es als Nahrungsergänzung verkauft werden darf.
Bis heute wurde keine Form von CBD offiziell zugelassen. Zwar laufen verschiedene Anträge bei der Europäischen Behörde EFSA, doch bislang gibt es keine Entscheidung. Deshalb sind CBD-Produkte aus rechtlicher Sicht aktuell nicht mit dem Lebensmittelrecht vereinbar.
Im November 2020 entschied der Europäische Gerichtshof, dass CBD nicht als Betäubungsmittel gilt. Damit kann es grundsätzlich als Lebensmittel betrachtet werden, wenn weitere Vorgaben erfüllt sind. Das Urteil war ein wichtiger Schritt, ersetzt aber nicht die notwendige Zulassung.
Unterschiede innerhalb der EU
Obwohl es keine einheitliche europäische Regelung gibt, haben manche Länder eigene Vorgaben eingeführt.
- Deutschland: CBD gilt als Novel Food und kann nicht als Nahrungsergänzung zugelassen werden.
- Frankreich, Österreich, Deutschland: Produkte mit weniger als 0,2 % THC sind teilweise erlaubt. Der Novel Food-Status bleibt jedoch bestehen.
- Bulgarien: Als erstes EU-Land erlaubt Bulgarien den Verkauf von CBD-Lebensmitteln, trotz offener Diskussion.
Warum Bulgarien den Verkauf erlaubt
Bulgarien war 2019 das erste EU-Land, das eine nationale Genehmigung für den Verkauf von CBD in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln erteilt hat. Die bulgarische Lebensmittelbehörde hatte zu diesem Zeitpunkt entschieden, dass CBD-Öle als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen werden können. Jedoch nur unter der Bedingung, dass sie THC-frei sind.
Damit wollte Bulgarien ein Signal setzen und dem wachsenden CBD-Markt eine legale Grundlage geben.
Nach EU-Recht gilt CBD aber weiterhin als „Novel Food“. Das bedeutet: Bevor ein CBD-haltiges Lebensmittel europaweit frei verkauft werden darf, müsste es durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen werden. Diese Zulassung gibt es bisher nicht. Formal gesehen bewegt sich Bulgarien also in einer Grauzone:
- Die nationale Behörde erlaubt CBD-Produkte
- Auf EU-Ebene gibt es aber noch keine einheitliche Zulassung
Im Binnenmarkt könnte das theoretisch zu Konflikten führen, da EU-Recht normalerweise Vorrang hat. Bisher hat die EU jedoch keine Verfahren gegen Bulgarien eingeleitet. In der Praxis bedeutet das: Produkte, die in Bulgarien als Nahrungsergänzung verkauft werden dürfen, sind nicht automatisch in anderen EU-Ländern legal.
CBD weltweit: ein Überblick
Nordamerika
- USA: CBD ist auf Bundesebene nicht als Nahrungsergänzung zugelassen. Die FDA verweist auf offene Sicherheitsfragen und arbeitet an einer Regulierung.
- Kanada: CBD ist seit 2018 legal, fällt aber unter das Cannabis-Gesetz. Nahrungsergänzungsmittel-Status gibt es nicht.
- Mexiko: CBD ist bei einem THC-Gehalt von etwa 1 % erlaubt, wird jedoch nicht als Nahrungsergänzungsmittel eingeordnet.
Südamerika
- Brasilien, Argentinien, Kolumbien, Peru: CBD ist in bestimmten Grenzen (≤ 0,2–1 % THC) erlaubt.
- Venezuela, Guyana, Suriname, Bolivien: Hier ist CBD verboten.
- Uruguay: Innerhalb Uruguays dürfen CBD‑Produkte nur im pharmazeutischen Rahmen über Apotheken vertrieben werden
Afrika
- Südafrika, Ghana: CBD ist erlaubt, meist mit Mengenbegrenzungen.
- Namibia: Nur für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zugelassen.
- Andere Länder: In Marokko oder Rwanda gibt es Hinweise auf Zulässigkeit im medizinischen Bereich. In vielen Ländern bleibt die Lage unklar.
Asien und Naher Osten
- Hongkong: Seit 2023 gilt CBD als „gefährliche Droge“. Besitz oder Handel können schwer bestraft werden.
- Singapur, China: Strikt verboten.
- Japan: CBD ist nur erlaubt, wenn es nicht aus den psychoaktiven Pflanzenteilen (Blüten, Blätter) stammt. Zugelassen ist ausschließlich CBD aus Stängeln und Samen, das zudem vollständig frei von THC sein muss. In der Praxis bedeutet das: Jedes Produkt muss streng kontrolliert und mit lückenloser Herkunftsangabe versehen sein. Dadurch ist der Markt sehr klein und stark reguliert. Lebensmittel mit CBD – wie Öle oder Getränke – sind in Japan unter diesen Auflagen möglich, jedoch selten. Produkte mit unklarer Herkunft oder auch Gummies gelten dort als illegal.
- Südkorea: Erlaubt medizinische Nutzung unter strengen Auflagen.
- Thailand: Hat sich seit 2022 schrittweise geöffnet.
- Naher Osten: In der Türkei, im Libanon, in Israel und Zypern ist CBD unter THC-Grenzen erlaubt. Viele andere Länder verbieten es vollständig.
Ozeanien
- Neuseeland: CBD gilt als Arzneimittel und ist nur auf Rezept erhältlich.
- Australien: Verschreibungspflichtig. Eine Lockerung für niedrig dosierte Präparate ist geplant, aber noch nicht umgesetzt.
Fazit
Die rechtliche Situation von CBD als Nahrungsergänzungsmittel bleibt weltweit sehr unterschiedlich. Während manche Länder klare Wege für den Verkauf geschaffen haben, bewegen sich andere noch zwischen offenen Verfahren, strikten Verboten und nationalen Sonderregelungen. Einheitliche Regeln – besonders in Europa – fehlen bislang. Für Konsumentinnen bedeutet das: Ein und dasselbe Produkt kann in einem Land erlaubt und im nächsten schon wieder verboten sein.
CBD zeigt damit, wie stark Recht, Markt und gesellschaftliche Wahrnehmung ineinandergreifen. Wer sich für entsprechende Produkte interessiert, sollte daher immer einen Blick auf die nationale Rechtslage werfen und kritisch hinterfragen, wie Shops ihre Angebote deklarieren.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine Momentaufnahme. Da sich Gesetze und Auslegungen schnell ändern, können die hier genannten Informationen beim Lesen bereits überholt sein. Zudem wurde der Text nicht von einer juristischen Fachperson verfasst und ersetzt keine rechtliche Beratung.